Lexikon

Einfriedung

Abschließende Begrenzung eines Grundstücks gegen unerwünschte Besucher. Dies kann eine -> Mauer, ein -> Zaun oder auch eine Hecke sein, die Einlass und Durchgang durch -> Türen und -> Tore ermöglicht.

Zitiert aus: » Bauhistorisches Lexikon «
Von Verlag: BR002046

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