Lexikon

Dopplung

(1) Fehler in einem dünnen -> Blech infolge von Lunken, Schlackeeinschlüsse, die beim Walzen nicht verschweißt worden sind. (2) Anbringung einer zweiten, schützenden Schicht, z.B. bei Glasbildern, als denkmalpflegerische, restaurative Maßnahme, die man in der Fachsprache der Glasrestauratoren auch Doublierung nennt.

Zitiert aus: » Bauhistorisches Lexikon «
Von Verlag: BR002046

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