Lexikon

Türflügeligkeit

Sowohl eine -> Haustür als auch eine -> Zimmertür kann aus unterschiedlichen Nutzungsansprüchen aus einem oder mehreren Flügeln gebaut sein. Eine Besonderheit ist die -> Klöntür und die -> Schlupftür. Ein -> Türflügel ist in der Weise definiert, dass er sich durch separate Beschläge getrennt öffnen und schließen lässt. Bei mehrflügeligen Türen spricht man dementsprechend von einem -> Stehflügel und einem -> Gehflügel, wobei der Stehflügel nur ausnahmsweise geöffnet wird. Der Stehflügel wird mit -> Riegeln festgestellt. Je nach Breite der -> Türöffnung unterscheidet man die -> einflügelige Tür, die -> zweiflügelige Tür, die -> dreiflügelige Tür.

Zitiert aus: » Bauhistorisches Lexikon «
Von Verlag: BR002046

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