Lexikon

Laube

(1) Ein Schutzdach einer gewölbten Halle oder Vorhalle an Plätzen und Straßen. Sie diente im -> Mittelalter als Gerichtslaube und als Kaufhalle, eine Funktion, die sich bis ins 18. Jahrhundert erhalten hat. (2) Ein kleines Schutzhaus im Garten, leicht gebaut und seitlich offen, als Sitzplatz gestaltet. (3) Dreiseitig umschlossener Freisitz einer Stockwerkswohnung. (4) Kurzform für -> Giebellaube an einem -> Laubenhaus.

Zitiert aus: » Bauhistorisches Lexikon «
Von Verlag: BR002046

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